In Deutschland ist der Zugang zu psychologischer Beratung und Therapie im Gesundheitssystem verankert, was eine große Unterstützung darstellt. Der Weg dorthin kann jedoch bürokratisch erscheinen. Zu wissen, wie man über die gesetzliche Krankenkasse Hilfe findet, ist der erste entscheidende Schritt.
Der erste Ansprechpartner ist in der Regel der Hausarzt. Er kann die Situation einschätzen und eine erste Diagnose stellen. Bei Bedarf stellt er eine Überweisung zu einem Psychotherapeuten aus und kann bei der Suche nach einem freien Platz helfen.
Parallel dazu können Sie die Psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen. Jeder, der eine psychische Belastung verspürt, hat Anspruch auf dieses Erstgespräch bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Hier wird geklärt, ob eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt und welche Maßnahmen (z.B. eine Akutbehandlung oder eine probatorische Sitzung) empfohlen werden.
Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (erreichbar unter der Telefonnummer 116 117) sind ebenfalls eine wichtige Anlaufstelle. Sie vermitteln Termine für die psychotherapeutische Sprechstunde, oft innerhalb weniger Wochen.
Nach den ersten Gesprächen (den sogenannten probatorischen Sitzungen), in denen Patient und Therapeut prüfen, ob die “Chemie” stimmt, wird bei Notwendigkeit ein Antrag auf Kostenübernahme für eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie bei der Krankenkasse gestellt. Auch wenn die Suche nach einem Therapeuten mit freiem Platz Geduld erfordern kann, sichert dieses System den Zugang zu qualifizierter und finanzierter psychologischer Unterstützung für alle Versicherten.